Was wird mit dem Staatpreis Marketing ausgezeichnet?
Ausgezeichnet wird innovatives strategisches Marketing, das die Wertschöpfung im Unternehmen nachhaltig erhöht. Im Fokus stehen dabei ganzheitliche Marketingleistungen.
Nicht Unternehmensgröße, Branche oder Budgethöhe sind für die Zuerkennung des Staatspreises Marketing entscheidend: Prämiert werden Qualität, betriebswirtschaftliche Relevanz und Innovationsgrad.
Zur Einreichung eingeladen sind alle Unternehmen, deren Marketingleistungen im Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 realisiert wurden und zu einen markanten Unternehmenserfolg geführt haben.
Diese Marketingleistung kann sich auf eine ganzheitliche Unternehmensstrategie, auf ein spezifisches Produkt, eine Produktgruppe oder z.B. auch eine Markenführungsstrategie beziehen. Die Marketingleistung kann regional, national oder auch international - mit deutlichem Bezug zum Standort Österreich - sein. Als realisiert gilt die Marketingleistung, wenn das Unternehmen, das Produkt, die Produktgruppe oder die Dienstleistung am Markt positioniert ist und ein Unternehmenserfolg messbar ist.
Wer kann einreichen?
- Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Institutionen, Organisationen und Verbände mit Sitz in Österreich.
- Die Erbringer der Marketingleistung sowie bei Projektgruppen alle Mitverantwortlichen, die am geistigen Inhalt wesentlich beteiligt waren, sind in der Einreichung anzuführen. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten ist der Einreicher verantwortlich. Einreicherinnen und Einreicher können ausschließlich die oben angeführten juristischen Personen sein.
In welchen Kategorien kann eingereicht werden?
Der Staatspreis wird für die erfolgreichste, innovativste Marketingleistung vergeben. Diese wird aus den von der Jury zu vergebenden maximal sechs Nominierungen in folgenden Kategorien ausgewählt:
- Konsumgüter-Marketing (Marketingmaßnahmen und -strategien für Produkte, die sich an EndkonsumentInnen richten (B2C) – einschließlich Gebrauchs- und Verbrauchsgüter)
- Investitionsgüter-Marketing (Marketingmaßnahmen und -strategien im Bereich Business-to-Business, Investitionsgüter und Industrie)
- Dienstleistungs-Marketing (Marketingmaßnahmen und -strategien aus allen Dienstleistungsbereichen – einschließlich öffentlicher Dienstleistungen)
- Marketing im Handel und E-Commerce (Marketingmaßnahmen und -strategien von Handelsunternehmen – stationär, online oder als Omnichannel-Lösungen)
- Not for Profit Marketing (Marketingmaßnahmen und -strategien von Non-Profit-Organisationen, sozialen Einrichtungen und karitativen Institutionen)
- Internal Marketing und Employer Branding (Marketingmaßnahmen und -strategien zur internen Markenführung, Mitarbeitendenbindung und Positionierung als attraktive ArbeitgeberInnen)
Zusätzlich kann für den Sonderpreis in folgenden drei Kategorien eingereicht werden:
- Young Businesses (Für junge Unternehmen und Startups mit einem Gründungsdatum nach dem Juni 2021)
- Live Marketing (Events, Hybrid-Events, Experience Marketing und innovative Touchpoint-Konzepte)
- Data Driven Marketing (Einsatz von Datenanalysen, Künstlicher Intelligenz und datenbasierten Strategien für effizientes und innovatives Marketing)
Die Sonderkategorien "Data Driven Marketing" und "Live Marketing" können nur in Kombination mit einer Hauptkategorie eingereicht werden
Zusätzlich zum Staatspreis Marketing und der Preisverleihung in den Sonderkategorien, wird an die jeweils beste Einreichung aus den neun Bundesländern eine Auszeichnung der Austrian Marketing Confederation verliehen.
Welche Expertinnen und Experten beurteilen die Einreichungen?
Die unabhängige Jury setzt sich aus Marketingexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Die Jury arbeitet ehrenamtlich, die Entscheidungen sind endgültig und unterliegen keinem Rechtsweg.
Was sind Benefits?
- Staatspreis
Der Staatspreisträger erhält für die ausgezeichnete Marketingleistung eine Trophäe und eine vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Staatspreisurkunde. Darüber hinaus erhält der Staatspreisträger das Staatspreiskennzeichen verliehen, das aus dem Staatspreislogo und -schriftzug mit Jahreszahl der Verleihung besteht und in unveränderter Form für Werbezwecke verwendet werden darf.
- Sonderpreise und Nominierungen
Unternehmen, deren Einreichung mit einem Sonderpreis oder einer Nominierung für den Staatspreis ausgezeichnet werden, erhalten eine vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft unterzeichnete Urkunde.
Die Preisverleihung
Der Staatspreis Marketing 2026 wird durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus verliehen.
Die Überreichung findet am 8. Juni 2026 statt.
Die Bewertungskriterien
Die eingereichten Marketingkonzepte werden von der Jury in ihrer Gesamtheit beurteilt, wobei folgende Kriterien entscheidend sind:
- Die Marketingleistung muss in ihrer Konzeption beispielhaft für eine konsequente Marktorientierung sein.
- Originalität, Innovation und Qualität von
- Marketingstrategie
- Positionierung
- Produktpolitik
- Preispolitik
- Distributionspolitik
- Kommunikationspolitik
- Markt- und Kundenorientierung
- Die Marketingleistung kann national, international oder global angelegt sein, muss jedoch von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich erbracht worden sein.
- Die Marketingleistung muss hinsichtlich des betriebswirtschaftlichen Nutzens für das Unternehmen im Hinblick auf Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstum und Profilierung nachvollziehbar sein.
Einreichschluss: 6. März 2026
Kontakt und Information für die Einreichung zum Staatspreis Marketing
Lisa Krisper
E-Mail: elisa.krisper@staatspreis-marketing.at
Tel.: +43 699 1111 04 76
Unternehmen, die zum Staatspreis Marketing 2026 nominiert sind, erhalten eine kostenlose Eintrittskarten zur Marketing-Gala und für die Verleihungsveranstaltung zum Staatspreis Marketing 2026.
Einreichgebühren
Einreichgebühr für eine Einzeleinreichung: 390,- Euro + 20% UST
Einreichgebühr für Kategorie Young Businesses: 195,- Euro + 20% UST
Sonderkategorieeinreichung: Zusätzliche Einreichgebühr für den Sonderpreis Live Marketing und Date Driven Marketing (nur in Kombination mit einer Einreichung in einer Hauptkategorie): + 50,- Euro + 20% UST