TEILNAHMEBEDINGUNGEN OOHA-AWARD 2025

OOHA-Award

Die Preisverleihung findet am 02. Oktober 2025 in den Hallen E+G des MuseumsQuartier statt und ehrt die besten Kampagnen aus dem Kalenderjahr 2024, welche bei/über folgende/n Mitglieder-Unternehmen des OOHA Verband Out of Home Austria gebucht wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
 
Ankünder GmbH | aWs Allerstorfer Werbeservice GmbH | Cityreklame GmbH | Digilight Werbe- und Netzwerk GmbH | EPAMEDIA – Europäische Plakat- und Aussenmedien GmbH | Gewista Werbegesellschaft m.b.H.| Goldbach Media Austria GmbH an Azerion Company|Gutenberg-Werbering GmbH| Hartl Medienforschung | INFOSCREEN Austria Gesellschaft für Stadtinformationsanlagen GmbH| Megaboard GmbH| mw monitorwerbung GmbH | ÖBB-Werbung GmbH | Österreichische Post AG | Popp Vision GmbH | Progress Aussenwerbung Ges.m.b.H. | Progress Vorarlberg Werbe GmbH | PSG Poster Service GmbH | USP Werbeges.m.b.H. | Lumsden & Friends | Werbewand OOH GmbH |

 Teilnahmebedingungen

1. Grundlagen für die Bewertung:

Die Jury geht bei der Beurteilung von nachstehenden Grundlagen aus und setzt voraus, dass die Arbeit im Zeitraum zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 im Out of Home-Bereich (Plakatflächen, Großformate, City Lights, Scroller, Digitale Screens, Großformat Digitale Screens, Werbescreens und Transport Media) eingesetzt wurde und den Teilnahme- und Einreichbedingungen entspricht. Bei Verstoß gegen diese Grundlagen ist eine Disqualifikation oder die spätere Aberkennung eines verliehenen Preises jederzeit möglich. Einreichungen, die nicht entsprechen, werden von der Jury ausgeschieden. 

2. Ausschlussgründe

Der OOHA Verband Out of Home Austria ist berechtigt, eingereichte Arbeiten am Wettbewerb teilnehmen zu lassen oder aber auch auszuschließen. Letzteres insbesondere, wenn die Durchführung des Wettbewerbs ansonsten gefährdet wäre oder Derartiges auch nur zu befürchten ist. Der OOHA Verband Out of Home Austria hat das Recht, eingereichte Arbeiten auch im Nachhinein bzw. nach erteilten Auszeichnungen auszuschließen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Ausschlussgrund vorliegt.

Folgende Gründe stellen jedenfalls einen Ausschlussgrund von der Teilnahme am Wettbewerb dar:

  1. Arbeiten, die den guten Sitten widersprechen oder den Anstand verletzen (bspw. aggressive und gewalttätige Arbeiten) bzw. gegen die Teilnahmerichtlinien verstoßen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

  2. Arbeiten, die nicht im Jahre 2024 für eine/n bestehende/n Kund:in von mind. einem Mitglied des OOHA Verband Out of Home Austria bzw. wenn der /die Kund:in selbst einreicht, für eigene Zwecke im Aushang auf den Werbeträgern des OOHA Verband Out of Home Austria zu sehen waren, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

  3. Wenn der/die Teilnehmer:in noch nicht volljährig (dh. zumindest 18 Jahre) ist.

Für den Fall, dass Einreichungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, besteht kein Recht auf Rückerstattung der Einreichgebühren.

3. Kategorien

  1. Die Arbeiten werden in folgenden Kategorien bewertet:

  2. FMCG

  3. Retail 

  4. Public Agendas & CSR

  5. Industry, Finance & Telecommunication

  6. Luxury, Fashion & Beauty 

  7. Tourism, Culture & Entertainment 

  8. Mobility, Energy & Sustainability 

  9. Innovation

  10. Best use of Digital OOH

  11. Cross Media

  12. Public Voting

Kampagnen können je 1x in den Hauptkategorien 1-7 eingereicht werden. Zusätzlich können entsprechende Kampagnen in den Sonderkategorien 8-11 eingereicht werden. Die Kategorien Innovation, Best use of Digital OOH, Cross Media und Public Voting werden somit zusätzlich zu den Hauptkategorien 1-7 verliehen. Wenn Innovation-Kampagnen auch in den Hauptkategorien eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass die Bilder keine Sonderumsetzungen, sondern herkömmliche Werbeträger wie z.B. Plakatflächen, Großformate, City Lights, Scroller, Digitale Screens, Großformat Digitale Screens, Werbescreens und Transport Media zeigen. Alle Einreichungen aller Kategorien nehmen außerdem automatisch am Public Voting (Kategorie 11) teil.

4. Voting

Jury-Voting: Jedes Jurymitglied bewertet seine Favoriten pro Kategorie mit einem Punktesystem. Zwischen 04.08.2025 und 25.08.2025 werden die Kampagnen von der Fachjury bewertet und so je drei Gewinner:innen pro Kategorie ermittelt.

Public-Voting: In einem öffentlichen Online-Voting werden die Kampagnen zwischen 04.08.2025 und 25.08.2025 mit den meisten Votes ermittelt und zum/zur Publikumssieger:in gekürt (quer über alle Kategorien). 

5. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und jene Personen, welche mit der Durchführung von Werbeleistungen zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 beauftragt waren oder diese im eigenen Interesse durchgeführt haben.

Arbeiten mehrere Firmen oder Personen an einem Projekt, so muss es nach außen eine Firma bzw. Person geben, die dieses Projekt unter ihrem Namen einreicht.

Gibt es in einer Kategorie weniger als 3 verschiedene Einreicher:innen, die mit ihren Leistungen gegeneinander antreten, wird diese Kategorie nicht bewertet.

Der Rechtsweg ist bei diesem Wettbewerb ausgeschlossen, Detailergebnisse zur Auswertung und Juryergebnisse werden nicht veröffentlicht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag, d.h. den Vertrag über die Teilnahme zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den OOHA Verband Out of Home Austria, Postgasse 8b, 1010 Wien, +43 664 200 77 83, office@ooha.at  mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist (siehe unten). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
 
An den
OOHA Verband Out of Home Austria
Postgasse 8b
1010 Wien
office@ooha.at 
 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung zur Teilnahme am OOHA-Award am 02. Oktober 2025.
Eingereicht am                                         ___________________________________
Name des/der Verbraucher/in                ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher/in           ___________________________________
 
Unterschrift des/der Verbraucher/in       ___________________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum                                                        __________________________
 
(*) Unzutreffendes streichen
 

6. Einreichung

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das Internet in der angegebenen Frist möglich. Die Einreichfrist endet am 18.07.2025. Die Online-Einreichung ist vollständig unter https://awardix.com/ooha-award25/submit durchzuführen. Jede Einreichung muss vollständig erfolgen und den vorgegebenen Kriterien entsprechen. Die genauen Kriterien für die Einreichung finden Sie auf https://awardix.com/ooha-award25/submit. Der OOHA Verband Out of Home Austria übernimmt jedenfalls keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust eingereichter Arbeiten oder ihrer Teile. Jede/r Einreicher:in ist technisch und inhaltlich für die Arbeiten verantwortlich. 

7. Teilnahmegebühren

Mit Ihrer Registrierung zur Einreichung wird pro Kategorie und Einreichung eine Gebühr von € 220,- exkl. Ust. fällig. Die Gebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung prompt ohne Abzug einzuzahlen. Die Rechnungen werden voraussichtlich im August 2025 durch die Buchhaltung des OOHA Verbandes Out of Home Austria versendet. Nur vollständig einbezahlte Einreichungen werden im Wettbewerb berücksichtigt!

8. Rechteeinräumung

Die unter https://www.ooha.at/de/agb  abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des OOHA Verband Out of Home Austria sowie die hier angeführten Teilnahme- und Einreichbedingungen sind rechtliche Grundlage für die Teilnahme am OOHA-Award. Jede/r Teilnehmer:in bestätigt mit seiner/ihrer Einreichung, dass sowohl das Gesamtwerk als auch die darin enthaltenen Werkteile von ihm/ihr als Urheber:in geschaffen wurden bzw. mit Zustimmung des/der Urheber:in verwendet werden.

Darüber hinaus bestätigt der/die Teilnehmer:in ausdrücklich, dass die von ihm/ihr zum Award eingereichten Werke von urheber-, leistungsschutz-, marken-, muster- und kennzeichnungsrechtlichen Schutzrechten frei sind bzw. er/sie berechtigt ist, diese teilweise an den OOHA Verband Out of Home Austria zu übertragen. In jedem Fall hält der/die Teilnehmer:in den OOHA Verband Out of Home Austria und die vom OOHA Verband Out of Home Austria eingesetzten Personen von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der/die Teilnehmer:in überträgt an den OOHA Verband Out of Home Austria das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausführungs- und Vorführungsrecht im Rahmen des gegenständlichen Awards, dies beinhaltet ebenso die Nutzung im Vorfeld, während und nach der Veranstaltung auf unbegrenzte Zeit, solange der Bezug zum gegenständlichen Award gegeben ist, wie z.B. auch die Veröffentlichung in Presseaussendungen, auf eigenen und fremden Webseiten sowie Social-Media-Kanälen. Die kommerzielle Nutzung ist ebenso nur mit Bezug auf den gegenständlichen Award vorgesehen.

Die Zurverfügungstellung der eingereichten Werke zu dem vorgenannten Zweck erfolgt kostenlos, sodass für die erteilten Werknutzungsbewilligungen auf angemessenes Entgelt verzichtet wird. Der/die Teilnehmer:in hat im Vorfeld der Einreichung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie auch über alle Rechte an den eingereichten Daten verfügt und den/die Auftraggeber:in bzw. die Auftraggeber:innen gegebenenfalls auch darüber zu informieren. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich einverstanden, die Veröffentlichung eingereichter Arbeiten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Wettbewerb in allen Medien urheberrechtlich entgeltfrei zur Verfügung zu stellen und hat für allfällig notwendige Rechteklärungen auf Seiten Dritter Sorge zu tragen. Bei Versäumnissen aus dieser Pflicht trägt der/die Teilnehmer:in gegenüber dem Veranstalter die volle Verantwortung und übernimmt alle daraus entstehenden Forderungen und Kosten.

9. Jury

Die Fachjury besteht aus einer vom OOHA Verband Out of Home Austria ausgewählten Anzahl von Juror:innen. Die vom OOHA Verband Out of Home Austria bestimmten Juror:innen ermitteln in einem definierten Prozess unabhängig voneinander die Gewinner:innen. Die Entscheidung der Jury ist frei und von dem/der Teilnehmer:in nicht anzufechten. Das Jury-Team beaufsichtigt die Fachjurierung und sorgt für eine korrekte Ermittlung der Preisträger:innen nach den erstellten Maßgaben. Die Jury besteht aus renommierten neutralen Fachleuten. Die Einberufung der Fachjury erfolgt durch den Veranstalter. Die Fachjury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Tätigkeit der Jurymitglieder unterliegt dabei der Geheimhaltung. Die Zusammensetzung und Daten der Jurymitglieder werden nicht weitergegeben, insbesondere ist von den Einreichern auch davon Abstand zu nehmen, Jurymitglieder in diesem Zusammenhang zu kontaktieren. Bei einer Verletzung entscheidet die Jury nach Abstimmung über eine Disqualifikation des Wettbewerbes.

10. Termine

Die Einreichung in den verschiedenen Kategorien ist von 04.06.2025 bis 18.07.2025 vollständig unter https://awardix.com/ooha-award25/submit  durchzuführen. Das Voting wird von 04.08.2025 bis 25.08.2025 23:59 stattfinden. Die OOH Award Verleihung wird am 02.10.2025 in den Hallen E+G im MuseumsQuartier stattfinden.

Alle Termine und Informationen sind auch online unter https://www.ooha.at/de/ooha-award nachzulesen.